Wallendorfer See

Kartenansicht Wallendorfer See und Raßnitzer See

Durch das Ordnungsamt der Gemeinde Schkopau wurde aus gegebenem Anlaß mit Stand 28.07.2026 nochmals auf Folgendes hingewiesen:

Auf Grundlage des § 24 Absatz 1 und 3 des Gesetzes zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt – LwaldG) vom 25. Februar 2016, GVBl. LSA 2016, 77, in der derzeit gültigen Fassung und in Abstimmung mit dem LAV Sachsen-Anhalt gilt Folgendes zu beachten:

  1. Die in der nachfolgenden Grafik gekennzeichneten Fahrwege sind nicht zu verlassen.
  2. Zum Parken sind ausschließlich die vorgesehenen Parkplätze zu nutzen. Sind diese belegt, ist außerhalb des Territoriums zu parken.
  3. Das Gelände darf nicht verunreinigt werden.
  4. Anfallender Abfall ist mitzunehmen.
  5. Offenes Feuer und Grillen sind verboten.
  6. Das Aufstellen von Zelten und übernachten darin ist grundsätzlich verboten!

Den Anweisungen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Schkopau, des Sicherheitsdienstes, der Mitarbeiter des Landkreises Saalekreis und der Fischereiaufsicht sind Folge zu leisten. Verstöße gegen die Bestimmungen des LWaldG und der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Elster-Luppe-Aue“ werden ordnungsrechtlich geahndet.